Neu
Kleine Wärmeplanung
Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 die WPG-Novelle beschlossen. Für Kommunen bis 15.000 Einwohner soll ein stark vereinfachtes, optionales Verfahren eingeführt werden.
Betrifft: Kommunen bis 15.000 EW
GWI · sbc · Tracemaker
Klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045: strategisch, interdisziplinär, auf Ihre Kommune zugeschnitten. Von der Bestandsanalyse über die Bürgerbeteiligung bis zur Umsetzung vor Ort.
Frist abgelaufen
30. Juni 2026
Kommunen über 100.000 Einwohner. Wer noch keinen Plan vorgelegt hat, sollte jetzt handeln.
Läuft
30. Juni 2028
Alle übrigen Kommunen in NRW. Rund zwei Jahre für Datenerhebung, Beteiligung und Beschluss.
Im Verfahren
WPG-Novelle
Erste Lesung im Bundestag am 25. Juni 2026. Inkrafttreten gegen Jahresende erwartet.
Rechtsgrundlage: § 2 Landeswärmeplanungsgesetz NRW, in Kraft seit 20. Dezember 2024, in Verbindung mit dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes. Was sich 2026 ändert
Regulatorik im Wandel
Vier Entwicklungen verschieben gerade die Rahmenbedingungen. Zwei davon entlasten Kommunen, zwei schaffen neue Pflichten. Wir ordnen ein, was für Sie gilt.
Neu
Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 die WPG-Novelle beschlossen. Für Kommunen bis 15.000 Einwohner soll ein stark vereinfachtes, optionales Verfahren eingeführt werden.
Betrifft: Kommunen bis 15.000 EW
Ausgeweitet
Mit der Novelle wird die EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt: Ab 45.000 Einwohnern ist im Rahmen der Fortschreibung auch die Kälteversorgung zu planen.
Betrifft: Kommunen ab 45.000 EW
Eingestellt
Seit 1. April 2026 werden Transformationspläne über Modul 1 nicht mehr gefördert. Machbarkeitsstudien und Planungsleistungen bleiben förderfähig. Anträge laufen über die Förderzentrale Deutschland.
Betrifft: Wärmenetzbetreiber, Stadtwerke
Frist läuft
Bis zum 31. Dezember 2026 muss jeder Wärmenetzbetreiber einen Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vorlegen (§ 32 WPG). Der BEW-Ausweg über einen Modul-1-Antrag ist seit dem 31. Dezember 2025 geschlossen.
Betrifft: Wärmenetzbetreiber ab 1 km Netzlänge
Nicht abwarten. Das Bundeswirtschaftsministerium rät Kommunen mit mehr als 15.000 Einwohnern ausdrücklich, das Inkrafttreten der Novelle nicht abzuwarten, sondern die reguläre Wärmeplanung fortzusetzen. Ob die kleine Wärmeplanung der richtige Weg ist, entscheidet jede Kommune für sich: Wer eine belastbare Datengrundlage für spätere Netzentscheidungen braucht, fährt mit dem regulären Verfahren besser.
Methodisches Vorgehen
Schritt 01
Aufnahme der Wärmeinfrastruktur, Verbrauchsstrukturen und bestehenden Versorgungsnetze auf Gemeindeebene, gestützt auf das Wärmekataster NRW des LANUK.
Schritt 02
Räumliche Identifikation erneuerbarer Wärmequellen: Geothermie, Abwärme, Solarthermie, Biomasse, Abwasser, Flusswärme und Rechenzentren.
Schritt 03
Entwicklung eines stakeholderabgestimmten Zielbilds für klimaneutrale Wärmeversorgung, mit strukturierter Bürgerbeteiligung und integrierten Kommunikationsformaten.
Schritt 04
Verbindliche Maßnahmenplanung mit Gebietskulissen, Umsetzungspfaden und Fortschreibungsstrategie: LWPG-konform und übermittlungsfertig für das LANUK.
LANUK ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen. Es führt das Wärmekataster NRW und nimmt die fertigen Wärmepläne entgegen. Zum 1. April 2025 ging es aus dem vormaligen LANUV hervor. Der Gesetzestext des LWPG stammt vom Dezember 2024 und spricht deshalb durchgängig noch vom LANUV: gemeint ist dieselbe Behörde.
Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit
Gesellschaftliche Akzeptanz ist keine Begleiterscheinung: sie ist Voraussetzung. Unser Konsortium entwickelt Beteiligungs- und Kommunikationsformate, die Bürgerinnen und Bürger, Wohnungswirtschaft und Gewerbetreibende früh und wirksam einbinden.
Ein Wärmeplan, der im Schrank bleibt, ändert nichts. Vertrauen entsteht durch Transparenz, nicht durch Beschluss.
Was wir leisten
Unser interdisziplinäres Konsortium begleitet Ihre Kommune über den gesamten Zyklus: von der gesetzlichen Planpflicht über gesellschaftliche Akzeptanz bis zur konkreten Umsetzung vor Ort.
Von der Bestandsaufnahme über Potenzialanalyse und Zielszenario bis zur LWPG-konformen Wärmestrategie: vollständig und fristgerecht.
Mehr erfahren →Beteiligungs- und Kommunikationsformate für nachhaltige Akzeptanz: digital, analog und im Dialog mit allen relevanten Stakeholdern.
Mehr erfahren →Der Wärmeplan ist der Anfang. Wärmenetze ausbauen, Gasnetze transformieren, Investitionen steuern, Fördermittel abrufen, Organisationen entwickeln.
Mehr erfahren →Die eigentliche Herausforderung beginnt danach
Mit dem fertiggestellten Wärmeplan beginnt die Umsetzungsphase: komplex, langfristig und branchenübergreifend. GWI, sbc und Tracemaker begleiten Ihre Kommune und Ihr Stadtwerk mit Methode, Projektstruktur und Fachtiefe.
Planung, Ausschreibung und Steuerung des Auf- und Ausbaus leitungsgebundener Wärmeversorgung auf Basis der Gebietskulissen.
Strategische Stilllegung oder Umwidmung von Gasnetzen nach RAMEN Gas, KANU 2.0 und aktueller Rechtsprechung, etwa dem Urteil des OLG Oldenburg von 2025.
Aufbau und Betrieb eines Projektmanagement-Offices für die Steuerung aller Wärmewende-Maßnahmen, mit klarer Projektstruktur und Reporting.
Identifikation und Abruf von Bundes- und Landesförderungen: BEW, KfW und NRW.BANK. Wir prüfen, welche Module nach den Änderungen zum 1. April 2026 für Ihr Vorhaben noch tragen.
Change-Management und Organisationsentwicklung für Stadtwerke und Kommunen im Transformationsprozess: Strukturen, Rollen und ein tragfähiges Klima für die Wärmewende aufbauen.
Fortlaufende Beteiligung und Kommunikation über die Wärmeplanung hinaus: Vertrauen sichern, Akzeptanz festigen, Konflikte früh lösen.
Das Konsortium
Gas- und Wärme-Institut Essen e.V.
Forschungsinstitut mit Fachkompetenz in Ingenieurwissenschaften, Digitalisierung und Data Science. GWI bringt Physikerinnen, Mathematiker und Data Scientists ein, die sich der technischen Wärmeplanung widmen.
sbc soptim business consult GmbH, Essen
Managementberatung für die Energiewirtschaft mit langjähriger Erfahrung in Projekt- und Stakeholdermanagement, Organisationsentwicklung und regulatorischen Fragestellungen rund um Stadtwerke und Netzbetreiber.
Tracemaker Strategie- und Kommunikationsberatung
Spezialist für Stakeholder-Dialoge zu Klima, Energie und Nachhaltigkeit. Tracemaker entwickelt Beteiligungs- und Kommunikationsformate, die aus komplexen Transformationssituationen Bewegung erzeugen.
Finanzierung
Das Land NRW gleicht die Kosten der Erstaufstellung über eine Konnexitätszahlung aus. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig: Die Bezirksregierung Arnsberg zahlt in jährlichen Tranchen automatisch aus.
165.000 €
Pauschalbetrag je Kommune für die Erstaufstellung
+ 1,36 € je Einwohner
Zusätzlich, berechnet auf den Einwohnerstand vom 31. Dezember 2023
3 oder 5 Tranchen
Drei Tranchen ab 100.000 Einwohnern, fünf Tranchen für alle übrigen
§ 8 LWPG
Rechtsgrundlage des Belastungsausgleichs
Keine Bundesförderung mehr für Wärmepläne in NRW. Mit Inkrafttreten des LWPG wurden noch nicht bewilligte Anträge aus der Nationalen Klimaschutzinitiative nicht mehr genehmigt, bereits erteilte Förderbescheide wurden widerrufen. Eine doppelte Kostenerstattung ist zuwendungsrechtlich ausgeschlossen. Für Kommunen in NRW ist der Belastungsausgleich des Landes der Weg.
Rechtsstand: 9. Juli 2026. Angaben zu Fristen, Förderung und Gesetzeslage geben den Stand zum genannten Datum wieder. Die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Wir prüfen diese Seite quartalsweise. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls sprechen Sie uns an.
Nächster Schritt
Ob Sie die Frist überschritten haben, mitten im Verfahren stehen oder die Umsetzung nach dem Beschluss planen: Wir unterstützen Sie von der Ausschreibung bis zur Übermittlung an das LANUK und begleiten Sie darüber hinaus auf dem Weg zur Wärmewende.
Lieber direkt schreiben? info@soptimbc.de